Förderung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales XENOS - Integration und Vielfalt Europäischer Sozialfonds (ESF) für Deutschland Europäischer Sozialfonds Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen

Liebe Besucherinnen und Besucher,

gerd_specht.jpgich begrüße Sie ganz herzlich auf der Internetseite des Integrationsnetzwerkes „JobNet Bleiberecht Recklinghausen“. Wir möchten Ihnen hier das Netzwerkprojekt vorstellen und Sie über die Situation von Bleiberechtigten und Flüchtlingen sowie die Notwendigkeit der Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt informieren.

Das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und finanziert sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Bundesmitteln. Das Programm soll mit dem ausdrücklichen Ziel der verbesserten und nachhaltigen Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen

  • die Chancen der Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen erhöhen,
  • bestehende Beschäftigungsverhältnisse verstetigen und
  • Öffentlichkeit, verantwortliche Politik und Verwaltung sowie Arbeitsmarktakteure für das Anliegen einer gelungenen Integration von Flüchtlingen sensibilisieren.

Zielgruppen sind:

  • Flüchtlinge, die von der gesetzlichen Altfallregelung erfasst werden,
  • AsylbewerberInnen und aufenthaltsrechtlich geduldete Flüchtlinge mit (zumindest nachrangigem) Arbeitsmarktzugang sowie
  • Flüchtlinge mit zweckgebundener Aufenthaltserlaubnis.

Im Netzwerk „JobNet Bleiberecht Recklinghausen“ engagieren sich vier Bildungs- und Qualifizierungsträger sowie kirchliche Organisationen aus dem Kreis Recklinghausen für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen. Ziel des Netzwerkes ist es, mit Hilfe von Coaching, Schulungen, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Kreis Recklinghausen ein Klima zu schaffen, das die Integration auch von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen unterstützt.

Über die Erfahrungen, erste Erfolge und Probleme aus der Arbeit seit Oktober lässt sich schon Folgendes zusammenfassend sagen:

Ein großes Problem ist die sogenannte Stichtagsregelung. Für viele Bleibeberechtigte wird es in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise nicht möglich sein, den Lebensunterhalt selbstständig zu sichern. Nach der gültigen Regelung ist eine Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht, spätestens ab dem 1. April 2009, durchgehend einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachzugehen. Daher laufen zurzeit viele Initiativen von Seiten der Politik, Gewerkschaften, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen und Kommunen, die bisherige Altfallregelung zu verlängern oder eine weitergehende Regelung zu schaffen, die auch ohne Stichtag geduldeten Menschen ein dauerhaftes Bleiberecht einräumen würde. Wir hoffen, dass diese Bemühungen erfolgreich sind und dass die Innenminister kurzfristig zumindest eine Verlängerung der Altfallregelung beschließen.


Herzliche Grüße

Gerd Specht